Ab dem 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Das Selbstbestimmungsrecht unserer Betreuten wird gestärkt. Welche Veränderungen kommen auf uns zu? Was bedeuten die Inhalte des § 1821 neu BGB
Was?
Ab dem 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Das Selbstbestimmungsrecht unserer Betreuten wird gestärkt. Welche Veränderungen kommen auf uns zu? Was bedeuten die Inhalte des § 1821 neu BGB für unsere Tätigkeit als ehrenamtlich rechtlich Betreuende?
Anmeldung unter 02871 / 25 18 225 oder m.seidel@skf-bocholt.de – Kennwort: Schulung BToG 23.02.2023