Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Vormund - Was ist das eigentlich...?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, wachsen in der Regel bei Ihren Eltern auf. Doch manchmal können die leiblichen Eltern aus verschiedenen Gründen dieser Aufgabe nicht gerecht werden.
In einem solchen Fall bestellt das Gericht eine "fremde" Person, welche die Verantwortung für das Kind / den Jugendlichen übernimmt. Diese Person ist der Vormund.
Der Vormund ist anstelle der Eltern der rechtliche Vertreter des Kindes / Jugendlichen und handelt in dessen Interesse bis zum 18. Lebensjahr.
Rechtliche Grundlage sind die §§ 1773, ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
... und warum heißt der Vormund Vormund?
Vor vielen hundert Jahren lebten die meisten Menschen als Mägde und Knechte auf größeren Anwesen. Sie unterstanden alle einem Haus- oder Hofherrn.
Neben vilen Rechten hatte dieser Hofherr aber auch die Pflicht, für das Wohlergehen seiner Bediensteten zu sorgen und ihre Rechte zu vertreten.
Diese Aufgabe nannte man füher "Munt", was so viel bedeutete wie Schutz oder auch Hand. Die Hofbewohner waren die "Muntlinge". Daher die heutigen Worte "Vormund" und "Mündel".
Im Gegensatz zu früher können heute allerdings nicht nur Männer, sondern auch Frauen Vormund werden.
...welche Entscheidungen trifft der Vormund? 
Der Vormund trifft alle Entscheidungen, die das Leben des Mündels grundsätzlich betreffen, z.B.
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ob die Pflegefamilie, das Heim oder das Betreute Wohnen ein gutes und passendes Zuhause für das Mündel ist
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ob eventuell noch andere pädagogische Hilfsmaßnahmen notwendig sind
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welche Schulart oder Ausbildung die richtige ist
Der Vormund unterschreibt z. B. auch die Zeugnisse, den Ausbildungsvertrag oder die Einwilligung zu einer Operation.
Über die Angelegenheiten des täglichen Lebens und Erziehungsfragen hingegen entscheiden die Pflegeeltern oder die BetreuerInnen in einer Einrichtung: z. B. wann Hausaufgaben gemacht werden oder wie lange man wegbleiben darf.
Aufgaben unseres Fachdienstes Vormundschaften:
- teilweise oder gänzliche Übernahme der elterlichen Sorge
- gesetzliche Vertretung des Mündels
- monatliche, persönliche Kontakte im üblichen Umfeld des Kindes / des Jugendlichen
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen

- Beratung von und mit Pflegeeltern, Erziehern, Lehrern, Ärzten etc.
- sensible und wertschätzende Entscheidungen im Interesse des Mündels
Ansprechpartnerin:
Beatrix Ratermann
Sozialdienst katholischer Frauen Bocholt e. V.
Crispinusstr. 9
46399 Bocholt
Tel. 02871 25182-14
E-Mail
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