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Zum Aufgabenspektrum eines Betreuungsvereins gehören das Führen von Betreuungen und die sogenannte Querschnittsarbeit (Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen).
Führen von Betreuungen
Das Betreuungsrecht ist für Menschen geschaffen worden, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, körperlicher oder seelischer Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr vollständig wahrnehmen können und eine rechtliche Unterstützung brauchen.
Vielen Menschen fällt es schwer, diese Hilfe anzunehmen. Sie befürchten, dass die Anordnung einer Betreuung gleichzeitig eine Entmündigung bedeutet. Heutzutage kann aber niemand mehr entmündigt werden. Der Sinn und Inhalt einer Betreuung sind das Wohl und der Schutz der Betroffenen unter größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung.

Für folgende Wirkungskreise kann ein Betreuer / eine Betreuerin vom Vormundschaftsgericht eingesetzt werden:
Gesundheitsfürsorge
- ärztliche Behandlung sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
- Klinikbehandlung veranlassen
- Rehamaßnahmen einleiten
Vermögenssorge
- Vermögen und Finanzen verwalten
- Schuldenregulierung
Vertretung gegenüber Behörden
- Renten, Sozialhilfe und andere Ansprüche geltend machen
- Interessen vertreten
Wohnungsangelegenheiten
- Wohnraum suchen bzw. erhalten
- bei Bedarf hauswirtschaftliche Hilfen installieren
- Mietverträge / Heimverträge prüfen und abschließen
Weitere Aufgabenkreise sind möglich.
Aufgaben des Betreuungsvereins
- er beschäftigt Fachkräfte, die gesetzliche Betreuungen führen
- er gewinnt, berät und schult ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen und betreuende Angehörige
- er sorgt für Vertretung, fachlichen Austausch, Fortbildung und Supervision der ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Mitarbeiter/innen

