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Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
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Zum Aufgabenspektrum eines Betreuungsvereins gehören das Führen von Betreuungen und die sogenannte Querschnittsarbeit (Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen).

 

BeratungsgesprächFühren von Betreuungen

Das Betreuungsrecht ist für Menschen geschaffen worden, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, körperlicher oder seelischer Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr vollständig wahrnehmen können und eine rechtliche Unterstützung brauchen.

Vielen Menschen fällt es schwer, diese Hilfe anzunehmen. Sie befürchten, dass die Anordnung einer Betreuung gleichzeitig eine Entmündigung bedeutet. Heutzutage kann aber niemand mehr entmündigt werden. Der Sinn und Inhalt einer Betreuung sind das Wohl und der Schutz der Betroffenen unter größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung.

 

Alles wirkliche Leben bedeutet Begegnung

 

Für folgende Wirkungskreise kann ein Betreuer / eine Betreuerin vom Vormundschaftsgericht eingesetzt werden:

Gesundheitsfürsorge

  • ärztliche Behandlung sicherstellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Klinikbehandlung veranlassen
  • Rehamaßnahmen einleiten

Vermögenssorge

  • Vermögen und Finanzen verwalten
  • Schuldenregulierung

Vertretung gegenüber Behörden

  • Renten, Sozialhilfe und andere Ansprüche geltend machen
  • Interessen vertreten

Wohnungsangelegenheiten

  • Wohnraum suchen bzw. erhalten
  • bei Bedarf hauswirtschaftliche Hilfen installieren
  • Mietverträge / Heimverträge prüfen und abschließen

Weitere Aufgabenkreise sind möglich.

 

Aufgaben des Betreuungsvereins

  • er beschäftigt Fachkräfte, die gesetzliche Betreuungen führen
  • er gewinnt, berät und schult ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen und betreuende Angehörige
  • er sorgt für Vertretung, fachlichen Austausch, Fortbildung und Supervision der ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Mitarbeiter/innen


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