Am 04. September 2010 fand bei strahlendem Sonnenschein die diesjährige Seniorenmesse statt. Auch der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bocholt war mit dem Fachdienst "Betreuungsverein" mit einem Stand - in Kooperation mit dem Betreuungsverein der AWO und der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt - vertreten. Themenschwerpunkt waren Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Viele der interessierten MessebesucherInnen suchten den Stand auf, um sich über die unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Besonders im Alter rückt die Frage nach den „richtigen“ Vorsorgeregelungen immer weiter in den Vordergrund. Aber – was heißt das genau?
Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, in dem die Bürgerinnen und Bürger bestimmen, wer sie im Falle dessen, dass sie selbst ihre Angelegenheiten nicht mehr erledigen können vertreten soll. Das heißt, der Bürger bestimmt selbst und ist sich sicher, das eine Person seines Vertrauens wichtige Entscheidungen in seinem Sinne entscheidet.
Wichtige medizinische Entscheidungen über gewünschte oder ungewünschte Behandlung regelt die Patientenverfügung. Hiermit nimmt man Einfluss auf zukünftige medizinische Maßnahmen. Damit dies – im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit - auch durchgesetzt wird, ist es dringend ratsam rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.
Nähere Informationen man in der Geschäftsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bocholt, Crispinusstr.9, 46399 Bocholt, Tel.: 02871- 25 18 220. Die Beratung ist für den Bürger kostenlos.

